Rehabilitation für Kinder mit Begleitperson

Eine Rehabilitation für Kinder und Jugendliche mit Begleitperson kann dann erwogen werden, wenn zur Behebung der Beschwerden des Kindes alle am Wohnort bestehenden Möglichkeiten für eine Heilung oder Linderung ausgeschöpft sind.

Wenn keine Besserung des Gesundheitszustandes eingetreten ist, hat Ihr Arzt die Möglichkeit, eine solche Maßnahme zu verschreiben. Dies kann auch dann sinnvoll sein, wenn eine Trennung vom Elternteil für das Kind unzumutbar erscheint und die Eltern auf die Erkrankung des Kindes geschult werden müssen oder wenn Eltern zur Betreuung und Pflege des Kindes unverzichtbar sind.

Kinder können für die Dauer der Rehabilitation begleitet werden, wenn dies für die Durchführung oder den Erfolg der Rehabilitation erforderlich ist. Hiervon ist unter anderem auszugehen, wenn Ihr Kind noch nicht 12 Jahre alt ist. Familienangehörige können auch mit aufgenommen werden, wenn die Einbeziehung der Familie in den Rehabilitationsprozess notwendig ist. Die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung dieser Person werden ebenfalls vom Kostenträger getragen.

Ihre Ansprechpartnerin für die Aufnahme von Patient*innen mit Begleitperson

Klinik Hochried Ansprechpartner

KJF Rehaklinik für Kinder und Jugendliche

Servicezeiten: Montag-Donnerstag von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr

Irmgard Auer
irmgard.auer@klinikhochried.de

Tel  +49 (0)8841 474-1002
Fax  +49 (0)8841 474-1011

Kontakt

Klinik Hochried
Zentrum für Kinder,
Jugendliche und Familien
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